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Schwerhörigenzentrum Wien

FFP2-Maskenpflicht verstärkt erneut Probleme Schwerhöriger im Alltag!

Trotz der Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung, die seit 27.11.2020 in Kraft getreten ist, gibt es keine merkliche Entspannung für Schwerhörige betreffend der MNS-Maskenproblematik im Alltag. Im Gegenteil: Durch die FFP2-Maskenpflicht wird es nun noch schwieriger! 

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Unser Dachverband ÖSB und auch VOX-SHZ Wien setzen sich seit Aufkommen der Covid-19-Pandemiemaßnahmen im Frühjahr 2020 für eine Regelung in den behördlichen Verordnungen, die Schwerhörigen die interpersonale Kommunikation mit ihren Gesprächspartner/innen ohne MNS-Maske erleichtern bzw. erst ermöglichen: Denn ohne Mimik und Mundbild ist für Schwerhörige ein Gespräch trotz bester Hörsystemversorgung nur schwer bis gar nicht möglich.

Seit 27.11.2020 gilt die 1. Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (siehe Originalverordnungstext HIER als Download!). Diese besagt, dass „Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht […] für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.“

Der ÖSB hat außerdem spezielle MNS-Masken mit der Aufschrift "KEIN VERSTEHEN OHNE MUNDBILD!" anfertigen lassen, die auch in unserer Beratungsstelle TA-VOX kostenlos erhältlich sind!

Leider hat sich trotz dieser Verordnung und den speziellen Hinweismasken für Betroffene im Alltag nicht viel geändert. Die Uneinsichtigkeit in der Bevölkerung ist durch die laufende mediale Panikmache allgegenwärtig. Es gibt offenbar keine Chance auf einen pragmatischen Umgang mit der Situation. Die seit 25.01.2021 geltende FFP2-Maskenpflicht erschwert die Situation nochmal deutlich.
 
Der ÖSB und auch VOX-SHZ Wien empfehlen daher schwerhörigen Menschen, sich die Verodnungsnovelle auszudrucken und immer bei sich zu führen! Dies parallel mit dem Tragen der ÖSB-MNS-Maske mit der Aufschrift "KEIN VERSTEHEN OHNE MUNDBILD!", was jetzt noch schwieriger ist, da ja nur mehr FFP2-Masken im öffentlichen Raum zugelassen sind. Schwerhörige sollten nun am besten 2 Masken übereinander tragen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden und parallel auf ihre Problematik hinzuweisen.

Sie haben als Schwerhörige/r das Recht, sich gegen Diskriminierung im Alltag zu wehren und wenn trotz Verordnung kein Einsehen herrscht, steht es Ihnen frei ein SCHLICHTUNGSVERFAHREN über das jeweilige Sozialministeriumservice in Ihrem Bundesland zu machen.

Unser Wiener Beratungscenter ist im Fall von Fragen zum Thema und Problemen im Alltag gerne für Sie da, auch im persönlichen Gespräch mit vorheriger Terminvereinbarung, die Kontaktdaten finden Sie HIER!

(c) VOX-SHZ Wien 2021, Fotoquelle: shop-apotheke.at